Zahntechnikerin/Zahntechniker

Die Rekonstruktion verlorener oder teilweise zerstörter Zähne basiert auf der individuellen Vorarbeit des Zahnarztes am Patienten und der handwerklichen Herstellung von Zahnersatz durch die Zahntechnikerin / den Zahntechniker im Labor.

In der funktionellen und ästhetischen Nachbildung der verlorenen oder teilzerstörten Zähne liegt das handwerkliche und auch künstlerische Element des Zahntechnikerberufes. Die hierzu notwendigen praktischen Fertigkeiten und die anatomisch-prothetischen, werkstofftechnischen und fertigungs- und prüftechnischen Kenntnisse werden auch unter Berücksichtigung der neuen digitalen Technologien in der dreieinhalbjährigen Ausbildung sowohl im zahntechnischen Labor als auch in der Berufsschule erworben.

Eingangsvoraussetzungen

Nach den Vorgaben für die Berufsausbildung zur Zahntechnikerin und zum Zahntechniker ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Auszubildenden im Zahntechnikerhandwerk sollten gutes technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, gutes räumliches Vorstellungs- und Sehvermögen sowie eine absolute Farbtüchtigkeit mitbringen.

Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Neben dem Gesellenbrief wird den Auszubildenden, die nicht die Fachoberschul-reife mitbringen, im Fachbereich Zahntechnik die Chance eröffnet, in ihrer dreieinhalbjährigen Ausbildung die Fachoberschulreife und bei guten Leistungen sogar den Q-Vermerk als weiterführenden allgemeinbildenden Abschluss mit der Berufsausbildung zu erreichen. Diese Doppelqualifikation soll die Berufsperspektiven der Auszubildenden verbessern.
Während der Ausbildung können die Zusatzqualifikationen Europaassistent/-in (HWK) und der Europäische Computerführerschein (ECDL) erworben werden.
Junge Gesellinnen und Gesellen können:

  • Vor einer Handwerkskammer die Meisterprüfung ablegen, um danach als Abteilungsleiter oder Laborleiter in einem zahntechnischen Labor zu arbeiten oder als Laborinhaber die Selbstständigkeit zu wagen.
  • Mit der Fachhochschulreife ein Dentaltechnologiestudium oder Dentalbetriebswirtstudium an bestimmten Fachhochschulen aufnehmen.
  • Mit dem Abitur das Studium eines Lehramtsstudienganges für berufsbilden-de Schulen an einer Universität aufnehmen, um danach als Lehrerin oder Lehrer den Fachunterricht für angehende Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, Medizinische Fachangestellte, sowie pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder im Bereich der Gesundheitserziehung z. B. bei Krankenkassen, Gesundheitsbehörden und Medien zu arbeiten.
  • Mit dem Abitur Zahnmedizin studieren, um als Zahnärztin / Zahnarzt oder in der Dentalindustrie zu arbeiten. Einige von ihnen warten auch auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin und wollen ihre Chancen auf einen Studienplatz durch eine Ausbildung im Zahntechnikerhandwerk verbessern.

Stundentafel / Ausbildungsjahr

1

2

3

4

Berufsbezogener Lernbereich

    

Anatomie/Prothetik

5

5

5

5

Werkstoff- und Fertigungstechnik

2

2

2

2-4

Wirtschafts- und Betriebslehre

1

1

1

1

Berufsübergreifender Lernbereich

    

Deutsch/Kommunikation

1

1

1

0-1

Religionslehre

0-1

0-1

0-1

0-1

Sport/Gesundheitsförderung

1

0-1

0-1

0-1

Politik/Gesellschaftslehre

1

1

1

1

Technische Kommunikation

1

1

1

1

Englisch

0-1

0-1

0-1

0

Differenzierungsbereich

    

Naturwissenschaften

0-1

1

0

0-2

Digitale Zahntechnik

0-1

0-1

1

0-1

Wochenstundenzahl

12

12

12

12