Historie

So fing es an: Die gewerbliche Fortbildungsschule der Gemeinde Marl
In der Gemeindeversammlung der Gemeinde Marl wurde am 14.Oktober 1905 unter dem Vorsitz von Amtmann Barkhaus und Gemeindevorsteher Stoltenberg verhandelt und beschlossen: "Mit dem 1. April 1906 anfänglich soll in hiesiger Gemeinde eine gewerbliche Fortbildungsschule eingerichtet werden.
Der vorgelegte Entwurf zu dem Ortsstatut wurde genehmigt und das Schulgeld auf 1 1/2 Mark halbjährlich festgesetzt. Von der Bestellung eines besonderen Schulvorstandes soll vorläufig abgesehen werden. Für die Erteilung des Unterrichts wurden folgende Tage und Stunden bestimmt:

  • im Sommerhalbjahr: Sonntag von 7.30 bis 9 Uhr und Donnerstag von 4 bis 8 Uhr nachmittags;
  • im Winterhalbjahr: Sonntag von 8 bis 9.30 Uhr, Dienstag von 4 bis 6.30 Uhr und Donnerstag von 4 bis 6.30 Uhr nachmittags.

Mit Rücksicht auf die große Ausdehnung der Gemeinde ist es nicht angängig den Sonntag frei zu lassen und den Unterricht ganz auf die Wochentage zu legen."

Der von der Gemeindeversammlung gefasste Beschluss zur Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule wurde im Antrag des Landrates von Recklinghausen an den Regierungspräsidenten in Münster am 9.4.1906 -G.-Nr.7666 - mit der Bitte um Genehmigung der Ortssatzung, der Schulordnung und des Lehrplanes eingerichtet.

Der Landrat bat gleichzeitig darum, dass der Regierungspräsident beim Minister für Handel und Gewerbe in Berlin die Gewährung einer Staatsbeihilfe erwirken möge". Dies tat der Regierungspräsident am 2.5.1906. Der Minister gab die Genehmigung am 10.7.1906 -J.-No.IV 6377 - und die Bewilligung "von 290 M. Staatszuschuss für 1906 und die Bewilligung "einer einmaligen Zahlung von 80 M. für Lehrmittel".
Der kom. Regierungs- und Gewerbeschulrat Prof. Wolf aus Arnsberg hatte in seiner Beurteilung vom 31.3.1906 geschrieben, dass er keine Einwendungen erhebe gegen den Lehrplan und Stoffverteilungsplan. Dagegen wurde beim Stundenplan von ihm bemerkt,, dass "gemäß Min.Erl. vom 11.12.1903 - IIIb 8927 - der Sonntagnachmittag unter allen Umständen vom Unterricht frei gehalten werden soll".
Das am 14.10.1905 vom Gemeinde-Vorstand beschlossene "Ortsstatut betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Marl" und die am 13.3.1906 beschlossene "Schulordnung für die gewerbliche Fortbildungsschule in Marl" wurden am 28.7.1906 vom Bezirksausschuss Münster - Nr. 3215 IV - genehmigt. Nach dem zum 1. April 1906 in Kraft getretenen Ortsstatut waren alle "nicht bloß vorübergehend beschäftigten gewerblichen Arbeiter(Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter) verpflichtet, die hierselbst errichtete öffentliche gewerbliche Fortbildungsschule an den vom Gemeinde-Vorstand festgesetzten Tagen und Stunden zu besuchen und an dem Unterricht teilzunehmen. Die Schulpflicht endigt mit dem Schlusse des Schulhalbjahres, in welchem die Schüler das 17. Lebensjahr vollenden".
Der 1. April 1906 ist der "Geburts-Tag" der Kernschule des berufsbildenden Schulwesens in der Region Marl. Die gewerbliche Fortbildungsschule von 1906 in Marl wurde Kristallisationspunkt für eine sich entwickelnde berufsbildende Schule mit gewerblich-technischen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlich-sozialpflegerischen und sozial-pädagogischen Bildungsgängen.

Sie ist es auch heute noch mit Ausnahme der Landwirtschaft. Auf Antrag der Stadt Marl (Ratsbeschlüsse vom 30.3.1971 und 22.3.1973) genehmigte der Kultusminister NW mit Erlass vom 5.7.1972 zum 1.8.1973 den Eintritt in die Planungsphase der Kollegschule. Aufgrund des Antrags der Stadt Marl genehmigte der Kultusminister NW (Erlass 27.12.1977 -I-A7.37-13Nr.1737/77) den Eintritt in die Vorlaufphase des Kollegschulversuchs für alle Marler Schulen der Sekundarstufe II zum 1. Februar 1978. Am 1.8.1979 wurde die "Städtische Berufs-, Berufsfach-, Fach- und Fachoberschule Marl" in die "Hans-Böckler-Kollegschule der Stadt Marl - Schule der Sekundarstufe II" umgewandelt. Am 1. Januar 1993 wurde die Hans-Böckler-Kollegschule in die Trägerschaft des Kreises Recklinghausen überführt. Mit dem Schuljahr 1993/94 wurde die Berufsschule Haltern Teil der Hans-Böckler-Kollegschule.

Mit dem Schuljahr 1998/99 wurde aus der Hans-Böckler-Kollegschule das Hans-Böckler-Berufskolleg.

Der Namensgeber
Hans Böckler (1875 - 1951), Deutscher Gewerkschaftsführer, 1949 Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds und Vizepräsident des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften.

Wenn man seinen Namen in Google eingibt, erhält man ein paar tausend Treffer. Dabei wissen immer weniger Menschen, wer Hans Böckler war. Das liegt zum Teil daran, dass die Dinge, für die er gekämpft und die er erkämpft hat, für uns heutzutage vollkommen selbstverständlich sind.
Gewerkschaften zum Beispiel. Und Mitbestimmung. Eben eine faire Arbeitswelt, in der nicht das Gesetz des Stärkeren regiert - sondern Gesetze. Als Böckler geboren wurde, gab es zwar schon eine aufstrebende Arbeiterbewegung, aber in der Arbeitswelt bestimmten die Unternehmer fast alles. Sie fühlten sich als die ,Herren im Haus’ und handelten auch so.

Hans Böckler wurde am 26. Februar 1875 in Trautskirchen (Bayern) geboren. 1894 trat er mit 19 Jahren dem Deutschen Metallarbeiterverband bei. Zu dieser Zeit waren in Deutschland nicht einmal 300.000 Mitglieder in Verbänden organisiert. Es gab keine Lohntarife, keinen Achtstundentag, keine Betriebsräte und keinen gesetzlichen Arbeitsschutz. Die Gewerkschaften und ihre Funktionäre wurden durch die Polizei im kaiserlichen Deutschland verfolgt und schikaniert.
Hans Böckler begann seine sozialpolitische Arbeit 1903 als hauptamtlicher Sekretär des Deutschen Metallarbeiterverbandes, wo er fünf Jahre später in die Leitung des 8. Bezirks aufstieg. Als er 1928 in die Gewerkschaft eintrat, wurde er auch gleichzeitig Mitglied der SPD und in den Deutschen Reichstag gewählt.

Nach dem ersten Weltkrieg hatten die Gewerkschaften, nach jahrzehnte langen Kämpfen, das Koalitionsrecht und den Achtstundentag durchgesetzt. Zu dieser Zeit hatte die Gewerkschaftsbewegung einen maßgeblichen Anteil an der Gestaltung des gesamten wirtschaftlichen Geschehens in der Weimarer Republik.
Im Nationalsozialismus war Hans Böckler Verfolgung, Verurteilung und Haftstrafen ausgesetzt. Dort konnte er seine Bemühungen nicht mehr verwirklichen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg strebte Hans Böckler statt vieler Richtungsgewerkschaften eine Einheitsgewerkschaft an. Diese wurde aber von den Siegermächten als zu zentralistische Organisation abgelehnt und nicht akzeptiert.
Nicht zu vergessen ist der Einsatz Hans Böcklers für den Wiederaufbau Deutschlands. So nahm er nach dem Zweiten Weltkrieg Kontakt zu den Besatzungsmächten auf, um eine Demontage der Industrieanlagen und eine Ausweitung der Produktionsbeschränkungen zu verhindern. Untrennbar mit der Persönlichkeit Hans Böcklers verbunden ist auch sein Einsatz für die Mitbestimmung. Im Januar 1951 bereits wurde die Montanmitbestimmung (für die Eisen- und Stahlindustrie und den Bergbau) im Bundestag angenommen. Kurze Zeit nachdem die Grundsätze der Mitbestimmung verwirklicht wurden, starb Hans Böckler am 16. Februar 1951 in Köln.

Das Foto sowie einige Inhalte sind mit freundlicher Genehmigung der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung entnommen.

Das HBBK im Jahre 1953

HBBK im Jahre 1953

Portrait Hans Böckler

Portrait: Hans Böckler